Verkehrscoaching

 

 

Das Verkehrscoaching ist eine Maßnahme, welche im September 2009 eingeführt wurde. Es ist ein halbtägiger Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer (Bereich 0,8-1,19 Promille). Die Kursgebühr ist gesetzlich geregelt und beträgt €100. Die folgende Grafik gibt einen grundsätzlichen Überblick über die rechtlichen Konsequenzen von Alkohol am Steuer, abhängig von der Promillehöhe.

 


Ziele und Aufbau des Verkehrscoachings

 

Den Kursteilnehmern sollen die Folgen des Lenkens von Kraftfahrzeugen in alkoholisiertem Zustand vor Augen geführt werden. Durch eine Auseinandersetzung jedes Einzelnen mit seinem eigenen Fehlverhalten soll auf eine künftige Änderung des Verhaltens hingewirkt werden. Das Verkehrscoaching findet an einem Halbtag. Es ist aus zwei Teilen aufgebaut:

  • 1. Teil: Der Kursleiter ist Arzt oder Notfallsanitäter. Er veranschaulicht den Kursteilnehmern, welche Unfallfolgen das Lenken eines Kraftfahrzeugs in alkoholisiertem Zustand nach sich ziehen kann. Das Bewusstsein für die Notwendigkeit von verantwortungsvollem Handeln im Straßenverkehr soll so geschaffen werden. Weiters werden die Auswirkungen des Alkohols auf den Körper dargestellt.
  • 2. Teil: Der Kursleiter ist Psychologe. Das Training hat zum Ziel, bei den Teilnehmern nachhaltig eine Verhaltensänderung zu erreichen, sodass in Zukunft keine alkoholisierten Autofahrten mehr unternommen werden. Jeder Teilnehmer soll über seine Erfahrungen aus dem ersten Teil nachdenken. Ziel des Verkehrscoachings ist, dass jeder Teilnehmer individuelle Strategien zum sicheren Autofahren erarbeitet. Ein wesentliches Element dafür ist auch die Diskussion in der Gruppe mit den anderen Teilnehmern.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Das Verkehrscoaching ist gesetzlich in Abschnitt VII der Führerscheingesetz - Durchführungsverordnung (FSG-DV) geregelt. Den Gesetzestext können Sie unter diesem Link im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich abrufen.

 

Kursdauer, Durchführung

 

Das Verkehrscoaching wird an einem Halbtag durchgeführt (4 Einheiten zu je 50 Minuten). Üblicherweise findet es in Gruppenkursen statt, in Ausnahmefällen sind auch Einzelkurse möglich. Es gibt keine Prüfung. Die Teilnahmebestätigung wird nach der Kursteilnahme und der Bezahlung der Kursgebühr ausgefolgt.

 

Ausnahmen, Spezialfälle

 

Für Probeführerscheinbesitzer gelten strengere Regeln - diese werden nicht zum Verkehrscoaching, sondern direkt zur Nachschulung zugewiesen. Dasselbe gilt, wenn man innerhalb erneut von 5 Jahren ein Alkoholdelikt ab 0,8 Promille begangen hat, auch in diesem Fall ist nicht ein erneutes Verkehrscoaching, sondern eine Nachschulung erforderlich.

 

Frist für die Absolvierung

 

Die Führerschein-Entzugsdauer beträgt bei der Anordnung eines Verkehrscoachings einen Monat. Die Frist für die Absolvierung des Verkehrscoachings beträgt drei bis vier Monate und wird von der zuständigen Behörde im Bescheid, welcher den Führerscheinentzug anordnet, festgelegt. Innerhalb dieser Frist muss das Verkehrscoaching absolviert werden, ansonsten wird der Führerschein bis zur Absolvierung des Kurses erneut entzogen.

 

Kosten

 

Die Kosten für das Verkehrscoaching betragen €100.

 

Anerkannte Anbieter

 

Das Verkehrscoaching wird von den folgenden vier Rettungsorganisationen angeboten, zumeist in Kooperation mit verkehrspsychologischen Instituten. Informationen zu konkreten Kursterminen sind ebenso bei den anerkannten Anbietern zu erfragen.

 

 

Weitere Informationen

 

Möchten Sie eine individuelle Beratung? Gerne können Sie uns unter office@verkehrspsychologie.at kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne auch telefonisch unter 01 / 406 73 70 zur Verfügung.