Nachschulung: Drogen, Medikamentenmissbrauch

 

 

Nach der momentanen gesetzlichen Lage wird das Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem drogenbeeinträchtigten Zustand bzw. bei missbräuchlicher Verwendung von Medikamenten einem Verstoß gegen die Alkoholbestimmungen in der Höhe von 0,8 Promille gleichgesetzt.

 

Aus diesem Grund muss dieser Personenkreis ein Verkehrscoaching absolvieren. Nur bei wiederholter Auffälligkeit wird eine Nachschulung angeordnet.

 


Kursinhalt, Ziel der Nachschulung


Im Rahmen der Nachschulung sollen adäquate Verhaltensstrategien entwickelt werden, um das Lenken von Kraftfahrzeugen unter spezieller Beeinträchtigung zu vermeiden, und zwar durch Aufzeigen der Motive und Probleme für den Missbrauch, Bewusstmachen der Gefahren im Straßenverkehr durch bewusstseinsverändernde und verhaltensbeeinträchtigende Substanzen sowie Entwicklung, Erprobung und ansatzweise Stabilisierung von individuellen Lösungsmöglichkeiten für künftige Vorfallsfreiheit.


Rechtliche Rahmenbedingungen


Der Nachschulungskurs für drogenauffällige Kraftfahrer ist durch die Nachschulungsverordnung (FSG-NV) geregelt. Den Gesetzestext können Sie unter diesem Link im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich abrufen.


Kursdauer, Kursdurchführung


Die Nachschulung dauert im Regelfall 15 Einheiten. Diese werden zumeist in vier Terminen, im Laufe eines Monats absolviert. Da nur sehr wenige Personen diesem Kurstyp zugewiesen werden, findet diese Nachschulung zumeist als Einzelsitzung statt. Es gibt keine Prüfung. Wichtig ist, alle Kurstermine wahrzunehmen, aktiv mitzuarbeiten und in nicht beeinträchtigtem Zustand zu erscheinen.  Die Teilnahmebestätigung wird nach der Kursteilnahme und der Bezahlung der Kursgebühr an die Behörde versandt, jeder Teilnehmer kann eine Kopie seiner Teilnahmebestätigung erhalten. 


Ausnahmen, Spezialfälle


Bei einer erneuten Anordnung einer Nachschulung innerhalb von fünf Jahren ist ein erneuter Besuch eines Nachschulungskurses vonnöten. Diese Nachschulung enthält dann aber noch eine weitere Zusatzsitzung. 


Frist für die Absolvierung


In der Regel beträgt die Führerscheinentzugszeit mindestens 4 Monate. Um Ihren Führerschein möglichst schnell wiederzuerlangen, sollten Sie die Nachschulung innerhalb der vorgeschriebenen Entzugszeit machen.

ACHTUNG: Ist die Lenkberechtigung 18 Monate oder länger entzogen, muss zusätzlich zu allen anderen Auflagen die praktische Fahrprüfung erneut abgelegt werden.


Kosten


Die Kosten für eine Nachschulung bei sonstiger Problematik (Drogen, Medikamentenmissbrauch betragen €495. Bei einem erneuten Besuch innerhalb von 5 Jahren ist eine kostenpflichtige Zusatzsitzung zu absolvieren (€115).


Weitere Informationen


Möchten Sie eine individuelle Beratung? Gerne können Sie uns unter office@verkehrspsychologie.at kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne auch telefonisch unter 01 / 406 73 70 zur Verfügung.