Nachschulung: Alkohol

 

 

Der Nachschulungskurs für alkoholauffällige Lenker muss bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,2 Promille oder höher im Zuge der Wiedererlangung des Führerscheins besucht werden. Die Führerscheinentzugszeit beträgt ab 4 Monaten. Bei Probeführerschein - Besitzern ist der Besuch einer Nachschulung schon ab 0,1 Promille verpflichtend. Die folgende Grafik gibt einen kurzen Überblick über die rechtlichen Konsequenzen von alkoholisiertem Autofahren.

 


Kursinhalt, Ziel der Nachschulung


"Im Rahmen der Nachschulung für alkoholauffällige Lenker sind die Gründe, die zur Anordnung des Nachschulungskurses und des Führerscheinentzuges an sich geführt haben, zu erörtern. Es ist der Bezug des Fehlverhaltens zu den persönlichen Einstellungen jeden Teilnehmers bewusst zu machen und die Möglichkeiten für ihre Beseitigung zu behandeln. Wissenslücken der Kursteilnehmer über die Wirkung des Alkohols auf die Verkehrsteilnehmer sollen geschlossen und individuell angepasste Verhaltensweisen entwickelt, erprobt und ansatzweise stabilisiert werden, um Trinkgewohnheiten zu ändern und Alkoholkonsum und Lenken künftig zuverlässig zu trennen. Durch die Entwicklung geeigneter Verhaltensmuster bei den Teilnehmern sollen die Möglichkeiten zur Selbstkontrolle gefördert werden, die die Kursteilnehmer in die Lage versetzen sollen, einen Rückfall in weitere Verkehrsverstöße unter Alkoholeinfluss zu vermeiden.


Rechtliche Rahmenbedingungen


Die verkehrspsychologische Nachschulung ist gesetzlich geregelt durch die Führerscheingesetz - Nachschulungsverordnung (FSG-NV). Den Gesetzestext können Sie unter diesem Link im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich abrufen.


Kursdauer, Durchführung


Die Nachschulung dauert im Regelfall 15 Einheiten. Diese werden zumeist in vier Terminen, im Laufe eines Monats, absolviert. Üblicherweise findet die Nachschulung in Gruppenkursen statt, in Ausnahmefällen sind auch Einzelkurse möglich. Es gibt keine Prüfung. Wichtig ist es, alle Kurstermine wahrzunehmen, aktiv mitzuarbeiten und in nicht alkoholisiertem Zustand zu erscheinen. Die Teilnahmebestätigung wird nach erfolgter Kursteilnahme und der Bezahlung der Kursgebühr an die Behörde versandt, jeder Teilnehmer kann eine Kopie der Teilnahmebestätigung erhalten.


Verkehrspsychologische Untersuchung


In einigen Fällen (z.B. bei einem Promillewert von 1,6 oder darüber) wird zusätzlich zur Nachschulung von der Behörde auch eine Verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet.


Ausnahmen, Spezialfälle


Bei einer erneuten Anordnung einer Nachschulung innerhalb von fünf Jahren ist ein erneuter Besuch eines Nachschulungskurses vonnöten. Diese Nachschulung enthält dann aber noch eine weitere Zusatzsitzung. Für Probeführerscheinbesitzer gilt nicht die 1,2 Promille Grenze für den Besuch einer Nachschulung, diese müssen schon ab 0,1 Promille eine Nachschulung absolvieren.


Frist für die Absolvierung


In der Regel beträgt die Führerscheinentzugszeit mindestens 4 Monate. Um Ihren Führerschein möglichst schnell wiederzuerlangen, sollten Sie die Nachschulung innerhalb der vorgeschriebenen Entzugszeit machen.

ACHTUNG: Ist die Lenkberechtigung 18 Monate oder länger entzogen, muss zusätzlich zu allen anderen Auflagen die praktische Fahrprüfung erneut abgelegt werden.


Kosten


Die Kosten für eine Nachschulung betragen €495. Bei einem erneuten Besuch innerhalb von 5 Jahren ist eine kostenpflichtige Zusatzsitzung zu absolvieren (€115).


Weitere Informationen


​​​​​​​Möchten Sie eine individuelle Beratung? Gerne können Sie uns unter office@verkehrspsychologie.at kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne auch telefonisch unter 01 / 406 73 70 zur Verfügung.