Informationen zum D-Screening

Gemäß den §§ 2 (2) und 17 (3) FSG-GV hat ein Bewerber um die Lenkberechtigung der Klasse D eine „verkehrspsychologische Kurzuntersuchung“ (Screening) zu erbringen.
Bitte informieren Sie sich auf dieser Homepage über die verkehrspsychologischen Anbieter in Ihrer Nähe und nehmen Sie Kontakt mit der Stelle Ihrer Wahl auf.
Überprüft wird Ihre „kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit“, d.h. beispielsweise das Reaktionsvermögen, die Aufmerksamkeits- und Konzentrationsfähigkeit, die Beobachtungsfähigkeit, die Verkehrswahrnehmungsfähigkeit, die Sensomotorik).
Zusätzlich wird ein besonders geschulter Psychologe (Verkehrspsychologe gem. § 20 FSG-GV) ein ausführliches Gespräch mit Ihnen führen.
Für die Testung müssen Sie mit einem Zeitaufwand von etwa zwei Stunden rechnen.
Der gesetzlich festgelegte Preis für das verkehrspsychologische Screening beträgt € 130,-.
Was passiert mit dem Gutachten?
Das Gutachten wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von uns an Ihre zuständige Behörde versandt. Natürlich erhalten Sie selbst auf Wunsch eine Kopie der verkehrspsychologischen Stellungnahme.
Was kann das Ergebnis für mich bedeuten?
Ein positives Screening bedeutet, dass Sie aus verkehrspsychologischer Sicht zum Lenken von KFZ der Klasse D geeignet sind. Sollte die Kurzuntersuchung kein positives Ergebnis aufzeigen, so haben Sie die Möglichkeit sich spätestens innerhalb von 14 Tagen, oder direkt im Anschluss an das Screening einer erweiterten Untersuchung zu unterziehen.
Es werden von Ihnen keine Höchstleistungen verlangt, sondern es wird überprüft, ob Sie die nötigen Mindestanforderungen (natürlich der jeweiligen Führerscheinklasse angepasst) erfüllen.
Wichtig ist es dennoch, dass Sie gesund, ausgeruht und leistungsfähig zur Testung erscheinen.
Bitte informieren Sie sich auf dieser Homepage über die verkehrspsychologischen Anbieter in Ihrer Nähe und nehmen Sie Kontakt mit der Stelle Ihrer Wahl auf.
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